Absturzsicherung
Mobile Anschlageinrichtung
Informationen zur Absturzsicherung
Um die Sicherheit des Anwenders zu gewährleisten, muss nach jedem Einsatz, mindestens jedoch einmal jährlich, eine Prüfung durch einen Sachkundigen (befähigte Person nach den Grundsätzen der DGUV 312-906) erfolgen. Die Prüfung erfolgt nach Herstellervorgaben.
Bei der Prüfung ist unter anderem auf die Lesbarkeit der Produktkennzeichnung zu achten. Der Sachkundige entscheidet darüber, ob die Ausrüstung gefahrlos weiter benutzt werden kann oder ob die Gesamtnutzungsdauer erreicht und damit die Ausrüstung unbrauchbar ist.
Gemäß DGUV Regel 112-198 und DGUV Regel 112-199 (früher BGR 198+199) sollten Gurte nach maximal 8 Jahren und Seile und andere textile Verbindungsmittel nach maximal 6 Jahren ersetzt werden.
Die jährliche Prüfung übernimmt ab sofort Hommel Hercules für Sie
Wir überprüfen Ihre im Einsatz befindliche PSA gegen Absturz, dokumentieren die Prüfung nach den Vorschriften des Herstellers und erstellen Ihnen bei Erreichen der Ablegereife ein Alternativangebot.
Wir sind berechtigt folgende Produkte zu prüfen:
■ Auffanggurte
■ Seile
■ Verbindungsmittel Bandschlinge
■ Verbindungsmittel mit oder ohne Falldämpfer
■ Mitlaufende Auffanggeräte
■ Revisionsfreie Höhensicherungsgeräte
■ Revisionspflichtige Höhensicherungsgeräte (IKAR und Bornack)
Alle weiteren Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz können Sie selbstverständlich auch an uns senden. Wir lassen diese direkt vom Hersteller prüfen.
Weitere Infos finden Sie hier.