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AEB

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der
Hommel Hercules Werkzeughandel GmbH & Co. KG

(Stand Januar 2022)

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen („Einkaufsbedingungen“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern und Lieferanten von Hommel Hercules („Lieferant“) im Hinblick auf die Lieferung von beweglichen Sachen („Ware“ oder „Produkt(e)“) und/oder Dienstleistungen, ohne Rücksicht darauf, ob der Lieferant die Leistung selbst erbringt oder bei Zulieferern einkauft. Die Einkaufsbedingungen gelten nur, wenn der Lieferant Unternehmer (§ 14 Bürgerliches Gesetzbuch; „BGB“), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. (2) Die Einkaufsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen und/oder Dienstleistungen mit demselben Lieferanten. Die jeweils aktuelle Fassung der Einkaufsbedingungen ist unter https://www.hommel-hercules.com/de/Infocenter/AEBs abrufbar. (3) Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Hommel Hercules ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Hommel Hercules in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten dessen Lieferungen vorbehaltlos annimmt. (4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Lieferanten (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Einkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist jedoch ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Hommel Hercules maßgebend. (5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Lieferanten Hommel Hercules gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Einkaufsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.