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Egal wie hoch ihr Arbeitsplatz liegt, wir lassen Sie nicht hängen - dank der richtigen Absturzsicherung.
Effektiver Schutz für sicheres Arbeiten in staubigen oder schadstoffbelasteten Umgebungen.
Behalten Sie den Durchblick – mit unseren Bügel- und Vollsichtschutzbrillen.
Im Fall des Falles – unsere schnelle Hilfe am Arbeitsplatz dank hochwertiger Erste-Hilfe-Ausrüstung.
Effektiver Schutz für Ihr Gehör in lauten Arbeitsumgebungen – sicher und komfortabel.
Behalten Sie Ihre Arbeit immer fest im Griff - und das mit Sicherheit.
Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege – unser leistungsstarkes System zur wirkungsvollen Prävention beruflicher Hauterkrankungen.
Helme, Visiere, Masken und Hauben für maximale Sicherheit bei gefährlichen Arbeiten.
Immer bestens gerüstet – unsere Warnschutz-, Chemikalienschutz- und Multinormbekleidung für extreme Einsatzbedingungen.
Anziehen und wohlfühlen – unser großes Sicherheitsschuhprogramm.
Menschen und Maschinen korrekt sichern mit moderner Sicherheitstechnik.
Funktionalität trifft Design und Komfort – für den perfekten Auftritt am Arbeitsplatz.
Vor-Ort-Scannung durch unsere Experten für eine optimale Passung von Sicherheitsschuhen.
Wir bieten Ihnen neben der passenden Berufsbekleidung auch individuelle Textilveredelung.
Unsere speziell ausgebildeten Anwendungstechniker prüfen und beraten vor Ort in Ihrem Betrieb.
Gerne prüfen wir Ihre Schutzausrüstung nach Herstellervorgaben für eine gefahrlose Nutzung.
Zur persönlichen Schutzausrüstung gehören Kopfschutz, Absturzsicherung, Atemschutz, Handschutz, Hautschutz, Gehörschutz, Augen- und Gesichtsschutz, Schnitt- und Stechschutz, Fuß- und Knieschutz sowie allgemeine Schutzkleidung.
Vor der Verwendung von PSA muss der Arbeitgeber mit dem Betriebsarzt klären, ob arbeitsmedizinische Vorsorge notwendig ist. Dies gilt vor allem beim Einsatz von Atemschutz und persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Bei neuen oder geänderten Arbeitsprozessen, oder bei Grenzwertanpassungen muss der Arbeitsplatz neu evaluiert und die bestehende PSA erneut auf ihre Eignung für die veränderten Bedingungen überprüft werden.
Die besten Maßnahmen gegen arbeitsplatzbezogene Gefährdungen gehen aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung (§§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG, § 3 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV, § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV, § 6 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV, § 4 Biostoffverordnung - BioStoffV) hervor.
Wenn "Gefahrstoffe" eingesetzt werden, sind "reachkonforme" (http://www.reach-info.de/) Sicherheitsdatenblätter bei der Gefährdungsbeurteilung eine wichtige Hilfe. Der Arbeitgeber hat alle möglichen und sinnvollen technischen und organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie bei Gefahrstoffen das Substitutionsgebot zu verfolgen. Erst wenn diese ausgeschöpft sind, muss er individuelle Schutzmaßnahmen ergreifen. Dazu zählt auch die Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) am Arbeitsplatz.