Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Wir behalten uns die Einrede des nicht erfüllten Vertrages vor. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weiter gehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf höherer Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Terroranschläge, Aufruhr, oder auf Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, z.B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend der Dauer dieser Ereignisse. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind. Für den durch unseren Verzug mit der Erfüllung der Lieferverpflichtung entstandenen Verspätungsschaden kann der Besteller eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Kaufpreises der von uns zu liefernden Ware verlangen. Sowohl Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schaden ersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Abs. 5 genannten Grenzen hinausgeht, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Der Haftungsausschluss oder die Haftungsbeschränkung gilt weiterhin nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Bestellers. Der Besteller ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht.