Sicherheitsstufen für Arbeitsschuhe im Überblick:
EN ISO 20344 Grundanforderungen und Prüfverfahren für Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe und Berufsschuhe für den gewerblichen Gebrauch.
EN ISO 20347 Spezifikation für Berufsschuhe. Diese haben eine allgemeine Schutzfunktion, jedoch bestehen hier keine Mindestanforderungen an eine Zehenschutzkappe1.
EN ISO 20346 Spezifikation für Schutzschuhe; (allg. Schutzfunktion) mit Zehenschutzkappen1, welche einer Prüfenergie von mindestens 100 Joule standhalten müssen.
EN ISO 20345 Spezifikation für Sicherheitsschuhe; (allg. Schutzfunktion) mit Zehenschutzkappen1, welche einer Prüfenergie von mindestens 200 Joule standhalten müssen.
Sicherheitsschuhe nach EN ISO 20345
SB |
Erfüllt alle EN ISO 20345 Grundanforderungen. Offener Fersenbereich, Zehenschutzkappen1 mit 200 Joule Widerstandskraft. |
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S1 |
Neben den Grundanforderungen zusätzlich: geschlossener Fersenbereich, Energieaufnahmevermögen, Antistatik, Zehenschutzkappe1 mit einer Widerstandskraft von 200 Joule. Einsatzgebiet: Trockenbereich, Innenbereich. |
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S1P |
Wie S1, jedoch zusätzlich mit einer durchgehend durchtrittsicheren Zwischensohle². |
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S2 |
Wie S1, jedoch geeignet bei Arbeiten auf feuchten Böden, deshalb wasserdurchtrittshemmende Wirkung, Wasserdampfaufnahmefähigkeit. Einsatzgebiet: Trocken- und Nassbereich, Innen- und Außenbereich. |
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S3 |
Wie S2, jedoch zusätzlich mit einer durchgehend durchtrittsicheren Zwischensohle². |
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S4 |
PU- oder PVC-Sicherheitsstiefel, geeignet für Bereiche, in denen die erhöhte Einwirkung von Flüssigkeit, Nässe oder Schmutz gegeben ist. 100 % wasserdicht, antistatische Eigenschaften, Zehenschutzkappe1 mit einer Widerstandskraft von 200 Joule. |
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S5 |
Wie S4, jedoch zusätzlich mit einer durchgehend durchtrittsicheren Zwischensohle². |
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1) Zehenschutzkappen können aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff bestehen.
2) Durchtrittsichere Zwischensohlen können aus Stahl oder anderen durchtrittsicheren Materialien/Geweben bestehen.
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Zehenschutzkappe (200 Joule) |
Antistatischer Schuh |
Antischock- Sohle |
Ölbeständige Sohle |
Wasserdichtes Schaftmaterial |
100% Wasserdicht |
Durchtrittsichere Zwischensohle |
Rutschhemmung/Gleitsicherheit (EN ISO 20344–20347:2007 + Ac:2007 + A1:2007)
SRA Rutschhemmung auf Boden aus Keramikfliesen mit SLS (Natriumlaurylsulfatlösung)
SRB Rutschhemmung auf Stahlboden mit Glycerol
SRC Rutschhemmung auf Boden aus Keramikfliesen mit SLS und auf Stahlboden mit Glycerol (SRC = SRA + SRB)
Abkürzungen, Spezifikationen und Zusatzanforderungen (Auszug):
A |
antistatischer Schuh |
CI |
kälteisolierende Sohle |
E |
Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich |
HI |
hitzeisolierende Sohle |
P |
durchtrittsichere Sohle |
WR |
wasserdichter Schuh |
HRO |
hitzebeständige Laufsohle |
SRC |
rutschfester Schuh |
DGUV Regel 112-191
Nach der Fusion von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung eine Vereinheitlichung und Umbenennung der Schriftwerke vorgenommen.
Die BGR 191 wird künftig DGUV 112-191 heißen. Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit dienen der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Die DGUV-Regel 112-191 beschäftigt sich mit der Benutzung von Fuß- und Knieschutz.
Im Januar 2007 ist eine Änderung der früheren Richtlinie BGR 191 in Kraft getreten. Diese Änderung besagt, dass bei jeder orthopädischen Anpassung von Sicherheitsschuhen geprüft werden muss, ob diese weiterhin den Anforderungen der Norm EN ISO 20345 entsprechen.
Diese Prüfung muss durch ein offizielles Prüfinstitut durchgeführt werden, welches anschließend eine EG-Baumusterprüfungsbescheinigung ausstellt.
Die Kosten für eine solche Prüfung sind erheblich, sodass es wirtschaftlich nicht tragbar ist, diese für jede angefragte orthopädische Änderung durchzuführen. Um der Nachfrage nach orthopädischen Anpassungen dennoch gerecht zu werden, bieten unsere Hersteller für die häufigsten orthopädischen Problemstellungen verschiedene Modelle an, die dafür im Vorfeld zertifiziert wurden.
Gerne beraten wir Sie zum Thema „Orthopädischer Fußschutz gemäß DGUV-Regel 112-191“ und stellen Ihnen herstellerbezogene Lösungen vor.
Sprechen Sie uns an.